(Gesetz vom 26. März 2018)
Mit Inkrafttreten des Gesetzes vom 26. März 2018 wurden die Fristen zur Kündigung von Arbeitnehmern mit einem Dienstalter unter 6 Monaten abgeändert.
Die neuen Fristen sind ab dem 1. Mai 2018 anwendbar.
Die neuen Kündigungsfristen
Bis zum dritten Monat der Anstellung, wurde die vom Arbeitgeber zu respektierende Kündigungsfrist vom Gesetzgeber reduziert.
Bei einem Dienstalter von fünf Monaten, wurde die Kündigungsfrist hingegen um eine Woche verlängert, von vier auf nunmehr fünf Wochen.
Bei einer Betriebszugehörigkeit von vier Monaten bleibt die Kündigungsfrist weiterhin bei vier Wochen.
Zusammengefasst, stellen sich die Änderungen folgendermaßen dar:
Dienstalter |
Bisher anzuwendende Fristen (in Wochen) |
Neue Fristen (in Wochen) |
< 3 Monate |
2 |
1 |
3 bis 4 Monate |
4 |
3 |
4 bis 5 Monate |
4 |
4 |
5 bis 6 Monate |
4 |
5 |
Die durch das Gesetz vom 26. März 2018 angebrachten Änderungen betreffen jedoch nicht die Kündigung eines Arbeitnehmers, der eine Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten aufzuweisen hat. Für diese Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber sich demnach weiterhin an die bisher anwendbaren Kündigungsfristen zu halten:
Dienstalter |
Anzahl Wochen |
6 bis 9 Monate |
6 |
9 bis 12 Monate |
7 |
12 bis 15 Monate |
8 |
15 bis 18 Monate |
9 |
18 bis 21 Monate |
10 |
21 bis 24 Monate |
11 |
2 bis 3 Jahre |
12 |
3 bis 4 Jahre |
13 |
4 bis 5 Jahre |
15 |
5 bis 20 Jahre |
15 + 3 Wochen pro Dienstjahr |
20 bis 21 Jahre |
62 |
≤ 21 Jahre |
62 + 1 Woche pro Dienstjahr |
Inkrafttreten
Die neuen Kündigungsfristen sind anwendbar auf alle nach dem 1. Mai 2018 zugestellten Kündigungen. Mit anderen Worten sind für die Kündigungen, die vor diesem Datum zugestellt wurden, noch die alten Kündigungsfristen zu berücksichtigen.
Quellen:
– Gesetz vom 26. März 2018 über die Verstärkung des Wirtschaftswachstums und des sozialen Zusammenhalts, veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt am 30. März 2018, Seite 31620.
– Gesetz vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge, veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt am 22. August 1978, Seite 9277.
– MORAIS B., Des délais de préavis plus courts en début de contrat…, in site Jura – Actualités, 03.04.2018 [online], https://jura.kluwer.be/secure/documentview.aspx?id=kl2214362, gelesen am 29.06.2018.