Betreuung des Vermögens - Betreuung der Person

Bei der Betreuung des Vermögens und der Person handelt es sich um eine Schutzmaßnahme, die seitens des Friedensgerichts auferlegt wird, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, sich selbst um die Verwaltung ihres Vermögens und die Fragen zur Person (siehe u.a. Frage des Wohnsitzes) zu kümmern. Wir üben in dieser Materie zahlreiche Mandate aus. Ebenfalls sind wir auch gerne behilflich, entsprechende Anträge zur Bezeichnung eines Betreuers einzureichen.

 

Gerne übernehmen wir für Sie oder einen Ihrer Verwandten die Funktion des Betreuers oder sind Ihnen bei der Vorbereitung eines Antrags auf Bezeichnung eines Betreuers behilflich.

 

In dieser Materie kann unsere Kanzlei auf ihre Erfahrungen aus zahlreichen Betreuungsakten zurückgreifen, um für jede Situation die geeignete Lösung zu finden.