Die Eigentümer, dessen Immobilien infolge der Überschwemmungen vom 14. bis zum 16. Juli 2021 Schäden erlitten haben und die in einer Gemeinde gelegen sind, für welche die Überschwemmungen als öffentliche Naturkatastrophe anerkannt wurden, können sich an die Wallonische Region wenden, um eine Ermäßigung des Immobiliensteuervorabzugs zu beantragen.
Hierzu muss ein Antragsformular ausgefüllt und eingereicht werden.
Laut Erlass der wallonischen Regierung zur Anerkennung der Überschwemmungen vom 14. bis 16. Juli 2021 als allgemeine Naturkatastrophe und zur Abgrenzung ihrer geografischen Ausdehnung vom 28. Juli 2021 werden für jede Gemeinde der Provinz Lüttich, d.h. auch für jede Gemeinde der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die Überschwemmungen vom 14. bis 16. Juli 2021 als Naturkatastrophe angesehen.
Sollte jedoch die Immobilie so stark beschädigt worden sein, dass ein endgültiger Wertverlust vorliegt, ist es ratsam, eine Erklärung (Erklärungsformular 43B für Abrissarbeiten) bei der Verwaltung für Aufmaße und Bewertungen des FÖD Finanzen einzureichen, damit das Katastereinkommen der Immobilie neu bewertet und nach unten korrigiert werden kann.
Quellen:
- « Le précompte immobilier pourra être réduit pour les victimes des inondations », in Stradalex, veröffentlicht am 24/08/2021
- Erlass der wallonischen Regierung zur Anerkennung der Überschwemmungen vom 14. bis 16. Juli 2021 als allgemeine Naturkatastrophe und zur Abgrenzung ihrer geografischen Ausdehnung vom 28. Juli 2021, veröffentlicht im belgischen Staatsblatt am 03. August 2021