(Königlicher Erlass vom 17. Dezember 2017 zur Ausführung des Artikels 1409, §2, des Gerichtsgesetzbuches) Im Rahmen der jährlichen Indexierung der im Gerichtsgesetzbuch enthaltenen Beträge an den Index der Verbrauchspreise, hat der König ebenfalls die Höchstbeträge zur Festlegung des pfändbaren oder abtretbaren Anteils von Einkommen angepasst. Diese sind seit Inkrafttreten des Königlichen Erlasses vom 17. Dezember 2017, sprich [...]