(Gesetz vom 21. Dezember 2017) Seit dem 21. Januar 2018 können die Gerichtshöfe und Gerichte eine sofortige Festnahme eines Angeklagten nur noch dann anordnen, wenn er zu einer Hauptgefängnisstrafe von drei Jahren oder einer schwereren Strafe (ohne Strafaufschub) verurteilt wird. Die Untergrenze von einem Jahr Hauptgefängnisstrafe, die vorher anwendbar war, bleibt jedoch bestehen für Verurteilungen aufgrund von […]