(die neuen Artikel 387quater bis 387quaterdecies des Zivilgesetzbuches) Traditionell wurde die elterliche Autorität ausschließlich von den Eltern des Kindes ausgeübt. Der Gesetzgeber sieht jedoch nunmehr die Möglichkeit vor, einen Großteil der Attribute und Vorrechte der elterlichen Autorität auf die Pflegeeltern zu übertragen. Das Grundprinzip Artikel 387quinquies des Zivilgesetzbuches gibt das Grundprinzip vor: „Während des Unterbringungszeitraums üben die […]