(Gesetz vom 26. März 2018) Mit Inkrafttreten des Gesetzes vom 26. März 2018 wurden die Fristen zur Kündigung von Arbeitnehmern mit einem Dienstalter unter 6 Monaten abgeändert. Die neuen Fristen sind ab dem 1. Mai 2018 anwendbar. Die neuen Kündigungsfristen Bis zum dritten Monat der Anstellung, wurde die vom Arbeitgeber zu respektierende Kündigungsfrist vom Gesetzgeber reduziert. Bei […]