Kollektive Schuldenregelung
Bei der Kollektiven Schuldenregelung handelt es sich um eine gerichtliche Entschuldungsprozedur. Mit Eröffnung der kollektiven Schuldenregelung werden die Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger vorerst ausgesetzt, so dass der Schuldner gegen jegliche Eintreibungsmaßnahmen geschützt ist. In unserer Eigenschaft als Schuldenvermittler verwalten wir von nun an und bis Ende des Verfahrens die gesamte finanzielle Situation, um so eine Rückzahlung der Schulden zu ermöglichen.
Auch können wir Ihnen behilflich sein, einen Antrag auf Bezeichnung eines Schuldenvermittlers beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.